Die Insertionsbedingungen der Müller Marketing & Druck AG
(u.a. Anzeiger von Saanen)
1. Anwendbarkeit
Die Insertionsbedingungen für Inserate inkl. Reklamen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Müller Marketing & Druck AG und des Anzeigers von Saanen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Insoweit diese Bedingungen keine abweichenden Regeln enthalten, gelten für das Vertragsverhältnis die Vorschriften über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).
2. Aufgabe, Änderung und Sistierung von Inseraten
erbitten wir in jedem Fall schriftlich; telefonische Durchgabe nur in dringenden Fällen und ohne unsere Verantwortung für Hörfehler oder Irrtümer. Der im Tarifblatt angegebene Anzeigenschluss gilt nicht nur für die Erteilung von Aufträgen, sondern enthält auch den Termin für Sistierungen, Umbuchungen und Korrekturen. Müssen aus technischen Gründen Inserate bereits vor dem Anzeigenschluss gedruckt werden, bestehen keine Korrektur- oder Änderungs-möglichkeiten mehr.
3. Telefonische Aufgabe, Aufgabe per Fax
Für Fehler aus telefonischen Übermittlungen oder fehlerhafter Faxübermittlung jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
4. Datums- und Platzierungsvorschriften werden unverbindlich entgegengenommen.
4.1.
Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.
4.2.
Verschiebung von Inseraten ohne Rückfrage beim Auftraggeber müssen wir uns aus drucktechnischen Gründen vorbehalten. Das Nichterscheinenn eines Inserates sowie die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe berechtigt nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.
5. Korrekturabzüge
werden geliefert, sofern die Druckunterlagen mindestens drei Arbeitstage vor Annahmeschluss eintreffen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt grundsätzlich an den vorgeschriebenen Tagen, selbst wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht. Vorschriften über die Gestaltung und Schriftwahl können nicht verbindlich entgegengenommen werden und berechtigen nicht zur Geltendmachung einer Zahlungs-minderung.
6. Veröffentlichung von Anzeigen
Für deren Inhalt ist der Auftraggeber verantwortlich und hat für allfällige Ansprüche Dritter gegenüber dem Verlag soweit rechtlich möglich einzustehen. Wird der Verlag gerichtlich belant, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach verlagspolitischen Grundsätzen abzulehnen und an laufenden Inseraten Änderungen zu verlangen oder das Erscheinen zu sistieren.
6.1.
Veröffentlichungen im Textteil können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. Allfällige Publikationen im Textteil, welche Interessen von Inserenten verletzen, berechtigen zu keinerlei Ansprüchen gegenüber dem Verlag.
6.2.
Online-Dienste. Der Inserent erlaubt dem Verlag bis auf Widerruf, die Inserate auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent nimmt Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent ist damit einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespeist oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Inserent untersagt insbesondere die Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte und überträgt dem Verlag das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit den geeigneten Mitteln zu untersagen.
7. Drucktechnische Mängel
Für Inserate, die infolge fehlender oder ungeeigneter Druckunterlagen (z.B. zu feine Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift etc.) nicht einwandfrei erscheinen, wird keine Haftung übernommen.
7.1.
Anspruch auf Ersatz oder Wiederholung des Inserates oder Reduktion der Insertionskosten besteht nur dann, wenn das Inserat durch grosse Mängel in der technischen Wiedergabe seine Werbewirkung einbüsst. Im Maximum werden die Einschaltkosten des entsprechenden Inserates erlassen oder in Form von Inserateraum kompensiert. Weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.
8. Fehler
8.1.
Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass.
8.2.
Ebensowenig kann für Abweichungen von typografischen Vorschriften oder für fehlende Code-Zeichen in Coupon-Inseraten Ersatz geleistet werden.
8.3.
Der Verlag übernimmt keine Haftung für Folgen von Fehlern in Copyproofs, Lithos oder auf Datenträgern, die in den von ihm gesetzten Inseraten für andere Zeitungen und Zeitschriften herzustellen waren.
8.4.
Für Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen wird keine Haftung übernommen.
8.5.
Die neue deutsche Rechtschreibung wird von Redaktion und Verlag angewendet. Die telefonisch eingehenden Inserate werden ohne ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers nach den neuen Richtlinien veröffentlicht.
8.6.
Ersatzansprüche können nur geltend gemacht werden, wenn das Inserat durch Verschulden des Verlags ihren Zweck nicht erfüllt. Der Verlag behält sich das Recht vor, die richtiggestellte Anzeige in der nächsten Nummer zu wiederholen.
9. Preisberechnung der Inserate
Siehe separates Insertionsblatt
10. Offerten auf Chiffreinserate
werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich der Verlag das stichprobenweise Öffnen der Briefe vor. Wir empfehlen dringend, keine Originalzeugnisse oder andere unersetzliche Papiere beizulegen. Für die Rücksendung von Dokumenten kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen, die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entsprechende Postgebühr beigelegt werden.
11. Zahlungskonditionen
Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert.
11.1
Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von Fr. 10.00 sowie 6% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. Fr. 50.00, max. Fr. 300.00) belastet.
11.2
Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten zu überprüfen.
12. Tarifänderungen
bleiben ohne Vorankündigung vorbehalten und treten auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.
14. Vorzeitige Vertragsauflösung
Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Tritt ein Inserent vorzeitig vom Vertrag zurück, wird die Differenz des Wiederholungsrabattes nachbelastet.
15. Gerichtsstand und eventueller Erfüllungsort ist Saanen
Diese Insertionsbedingungen treten am 1.1.2001 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.